UPDATE vom 16.10.2020
Maskenpflicht nach den Herbstferien
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie hatten gemeinsam mit Ihren Kindern ein paar erholsame, schöne Ferientage.
Wie Sie bereits wissen, werden wir nach den Herbstferien mit einer Maskenpflicht starten, die nun (zunächst für zwei Wochen) auch für den Unterricht gilt. Betroffen sind hier allerdings nur die 5. bis 10. Klassen. Im Gegensatz zum Sommer handelt es sich diesmal nicht um eine dringende Empfehlung. Alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte haben sich unbedingt an die Maskenpflicht zu halten. An den Pausenplätzen ist die Maskenpflicht zu vernachlässigen, da hier auch gegessen wird und die Kinder mal durchatmen müssen. Im Gegensatz zu den Klassenräumen ist draußen die Gefahr durch Aerosole deutlich geringer. Dennoch soll dann auch innerhalb der Kohorten der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, wenn keine Maske getragen wird.
Um die herausfordernde Situation im Unterricht erträglich zu gestalten, bieten wir den Schülerinnen und Schülern ggf. die Möglichkeit, draußen, bzw. vor der Tür ohne Maske kurz durchzuatmen. Außerdem dürfen auch zusätzliche Pausen eingebaut werden, wenn absehbar ist, dass die Aufmerksamkeit nachlässt.
Schülerinnen und Schüler, die keine Maske dabei haben, dürfen nach Hause gehen und sich eine Maske holen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Maskenpflicht werde ich zur Not Sofortmaßnahmen (Ausschluss vom Unterricht) aussprechen. Bitte sorgen Sie unbedingt dafür, dass Ihre Kinder täglich mindestens 2-3 Masken dabei haben. Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, da die Situation für Lehrkräfte wie Kinder schon angespannt genug sein wird. Für alle Kinder (auch Grundschüler) gilt, wie gehabt, die Maskenpflicht auf allen Laufwegen und in Bereichen, in denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Zusätzlich zur Maskenpflicht sind alle Lehrkräfte verpflichtet, alle 20 Minuten für ca. 3 Minuten zu lüften (einmal während und am Ende der Unterrichtsstunde). Lehrkräfte und Kinder müssen sich durch angepasste Kleidung (Zwiebellook!?) darauf einstellen, dass es zwischendurch kalt wird. Die kurze Lüftungszeit sorgt dafür, dass der Raum nicht zu sehr auskühlt.
Wie immer gilt: Wir machen das Beste daraus. Bitte üben Sie Nachsicht mit uns, wenn mal etwas nicht ganz so reibungslos läuft, wie gewohnt.
Abschließend weise ich ich noch auf die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten hin. Diese gilt nicht für Rückkehrer aus inländischen Hochinzidenzgebieten.
Weitere Infos unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html
Ich wünsche Ihnen noch ein paar erholsame Tage und am Montag einen guten Start!
Herzliche Grüße
Thomas Gerdes
UPDATE vom 20.08.2020
Vorgaben und Hinweise zum Schulbetrieb ab dem 24.08.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zunächst einmal möchte ich mich bei allen herzlich für die Geduld und das Durchhaltevermögen in den zurückliegenden Tagen bedanken. Zusätzlich zu allen Corona-bedingten Einschränkungen machte uns allen die Hitze sehr zu schaffen. Viel einfacher wird die Umsetzung des "Regelbetriebes unter Corona-Bedingungen" leider nicht. Mit der Rückkehr zum vollumfänglichen Stundenplan ergeben sich einige notwendige Regelungen, um das Vermischen der "Kohorten" zu vermeiden. In vielen Stunden Arbeit haben wir uns bemüht, die Quadratur des Kreises zu lösen. Immer wieder sind wir aber an Grenzen gestoßen. Daher bitte ich alle Beteiligten weiterhin
• um eine gewisse Milde, wenn etwas mal nicht ganz reibungslos funktioniert
• um eine enge und unterstützende Zusammenarbeit
• um eine kleine Portion (Galgen-) Humor, wenn die Stimmung mal zu kippen droht
Folgende Regelungen gelten ab kommender Woche:
Umsetzung von Vertretungsunterricht
Jede Klassenleitung benennt eine "Reserve-Klassenleitung", die im Krankheitsfall als Ansprechperson zur Verfügung steht.
Da wir keine Aufteilungen mehr vornehmen können, werden wir im Notfall einzelne Klassen oder Jahrgänge zuhause lassen. Für die Grundschule müssen wir die Verlässlichkeit zwingend gewährleisten. Die 5. Klassen sind gerade in der Ankommphase, die 9.+10.Klassen in der Vorbereitung auf die Abschlüsse. Daher werden in erster Linie die 6., 7. und 8. Klassen betroffen sein.
Grundschule, Klasse 1-4
• Nutzung der Deutsch- und Mathematik-Arbeitshefte.
• In der Grundschule werden schwerpunktmäßig Deutsch und Mathematik erteilt. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, dass, je nach Kompetenzen der Vertretungslehrkraft, Kunst, Musik oder Sachunterricht erteilt werden.
• In den Jahrgängen 3+4 bieten sich Antolin und Anton.app als Online-Ergänzung an.
Sek1, Klasse 5-10
Präsenzunterricht
• Die Fachgruppen erarbeiten Vorgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Es können Notfallmappen erstellt oder Arbeitshefte angeschafft werden.
• Dies kann ergänzt werden durch VERA-Material oder Übungsmaterial zu den Abschlüssen.
• Selbstverständlich ist es auch möglich, dass, je nach Kompetenzen der Vertretungslehrkraft, Weltkunde, Nawi, oder Kunst erteilt werden.
Homeschooling
• Insbesondere für die Jahrgänge 6-8 muss jederzeit online abrufbares Unterrichtsmaterial vorgehalten werden.
• Die Schüler können dann bei Bedarf von zuhause entweder am Padlet oder einer ähnlichen Lösung arbeiten.
• Wenn möglich, sollte dies durch Online-Unterricht ergänzt und begleitet werden.
• Auch hier sind die Fachlehrkräfte bzw. die Fachgruppen verantwortlich für die Umsetzung.
Pausenregelung
• Weiterhin gilt: Die Kinder müssen morgens von den Sammel-/Pausenplätzen abgeholt und zu den Pausen gebracht werden (siehe Anhang)
• Die Kohorten müssen getrennt bleiben. Wir haben allerdings neue, deutlich größere Bereiche geschaffen, in denen auch Bewegungsspiele möglich sind. Jede Klasse erhält eine Tasche mit Kleingeräten, sobald diese beschafft sind. Das Spielen mit Softbällen ist dann gestattet.
• Grundsätzlich starten alle gemeinsam und gehen auch wieder gemeinsam, zu den gewohnten Zeiten, in die Pausen. Die 5-Minuten-Pausen sind Innen-Pausen.
• Der Treffpunkt am Morgen ist gleichzeitig auch Pausenplatz (Ausnahme, Jahrgang 3)
• NEU! Regenpause (Entscheidung durch Schulleitung): bei Abklingeln zum Ende der Stunde bleibt die Lehrkraft drin. Während der Pause: nächste Lehrkraft geht vorzeitig in die Klasse. Die Kinder dürfen rein, müssen aber nicht.
• Alle Klassen werden immer vom Pausenplatz abgeholt, auch bei Regenpausen.
• Die gelben Warnwesten müssen nach wie vor von den Aufsichten getragen werden.
• Zusätzliche Mittagspausenräume: Bei gutem Wetter sollen sich die Kinder in den üblichen Pausenbereichen aufhalten. Zusätzlich stehen für schlechtes Wetter folgende Räume zur Verfügung, die beaufsichtigt werden:
-Jhg. 1 u. 2 Freizeitraum,
-Jhg. 3 u. 4 H4 3c und 4b,
-Jhg. 5 u. 6 H3 beide Differenzierungs-Räume
OGTS
Die Kursteilnehmer der Offenen Ganztagsschule treffen sich direkt am Veranstaltungsort.
Umsetzung der Maskenpflicht ab Montag, 24.08.2020
Ab kommendem Montag gilt in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
• auf den Laufwegen
• in den Gemeinschaftsräumen
• in der Pause und auf dem Schulhof,
also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben. Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Maskenpflicht gilt auch für Eltern, die das Schulgelände betreten, sowie alle anderen Besucherinnen und Besucher.
Die dringende Empfehlung zu Tragen einer Maske im Unterricht in allen Jahrgängen entfällt verabredungsgemaß nach den ersten zwei Wochen zunächst. Dennoch sollte die Sinnhaftigkeit des Tragens einer Maske mit den Schülerinnen und Schülern thematisiert werden.
Vorgehen im Krankheitsfall
Grundsätzlich verweise ich noch einmal auf die
„Handlungsempfehlungen zu Erkältungssymptomen“ (siehe Anhang per Email).
Folgendes ist zu ergänzen:
Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch des Schulträgers und weitere an Schule
Beschäftigte) auf eine Covid19-lnfektion gestestet wird, soll dies der Schule gemeldet
werden. Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause. Läuft ein
Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, z. B.
Geschwisterkinder, Elternteil usw., muss die Person nicht zu Hause bleiben, außer das
zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.
Ist ein Mitglied der Schulgemeinschaft hingegen positiv auf eine Covid19-lnfektion getestet
worden, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über mögliche Einschränkungen
des Schulbetriebs für einzelne Personen oder Personengruppen. Die Schulleitungen
setzen die übermittelten Anordnungen oder Empfehlungen des zuständigen
Gesundheitsamts um.
Weitere ergänzende Hinweise:
• Der naturwissenschaftliche Unterricht darf in Fachräumen stattfinden, Materialien und Tische sollen nach Gebrauch gesäubert werden
• Die WPUs finden in den jeweiligen Klassenräumen des Jahrgangs statt
• Gemeinsames Kochen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen ist gestattet, da Verbraucherschutz und Hauswirtschaft zum Regelunterricht gehören.
• Der Sportunterrichtet findet, wenn möglich, im Freien statt. Erlaubt ist aber auch wieder Sportunterricht in der Halle, wenn dieser innerhalb der Kohorte bleibt.
Scheuen Sie sich bitte nicht, mir eine kurze Email zu schreiben
(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) , wenn Sie Fragen oder Ergänzungen haben!
Herzliche Grüße
Thomas Gerdes, Schulleiter